Beschwerdeverfahren

Hamann Advocaat möchte Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Dennoch kann es sein, dass Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind.

Um mit Ihnen eine Lösung für Ihre Beschwerde zu finden, hat Hamann Advocaat das folgende Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Verfahren gilt für alle Aufträge, die Hamann Advocaat für Sie ausführt.  Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde werden keine Kosten geltend gemacht.

  1. Einreichung einer Beschwerde
    1. Beschwerden können per E-Mail an [email protected] eingereicht werden.
    2. Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis, das Anlass zu Ihrer Beschwerde gegeben hat, einreichen. Wenn Sie dies erst später tun, kann die Beschwerdebeauftragte beschließen, die Beschwerde nicht zu bearbeiten.
    3. Um Ihre Beschwerde bestmöglich beurteilen zu können, ist es wichtig, dass Sie die folgenden Angaben machen:
      • Ihre vollständigen Kontaktdaten ((Firmen-)Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
      • Das Aktenzeichen
      • Eine deutliche Beschreibung Ihrer Beschwerde
      • Kopien von Dokumenten, die die Beschwerde verdeutlichen.

Damit Ihre Beschwerde ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen angeben. Sie erhalten so bald wie möglich eine schriftliche Empfangsbestätigung.

  1. Behandlung der Beschwerde
    1. Beschwerden werden von der von Hamann Advocaat ernannten Beschwerdebeauftragten, Frau J.E. Hamann, bearbeitet.
  2. Behandeling van de klacht
    1. Die Beschwerdebeauftragte kann Sie bei der Prüfung der Beschwerde um zusätzliche Informationen bitten.
    2. Wenn die Beschwerdebeauftragte es für erforderlich hält, können Sie zu einem Gespräch eingeladen werden. Dieses Gespräch kann digital geführt werden.
    3. Die Beschwerdebeauftragte sorgt dafür, dass die Beschwerde unverzüglich und ordnungsgemäß bearbeitet wird.
    4. Eine Beschwerde wird mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt.
  3. Ergebnis des Beschwerdeverfahrens
    1. Sie erhalten innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde. Diese Stellungnahme wird mit Gründen versehen und kann Empfehlungen enthalten. Sollte es hierbei zu einer Verzögerung kommen, werden Sie darüber unter Angabe von Gründen informiert.
    2. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an den Dekan der Rechtsanwaltskammer im Bezirk Den Haag richten.
    3. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an das Gericht zu wenden. In diesem Fall ist das Gericht in Den Haag zuständig.