Geschäftsbedingungen
Artikel 1 Allgemeines
1.1. Hamann Advocaat ist eine besloten vennootschap (B.V.), niedergelassen in Den Haag und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 94330174.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Tätigkeiten, ausgeführt oder noch auszuführen durch
oder im Auftrag von Hamann Advocaat sowie auf alle rechtlichen Verhältnisse der Kanzlei Hamann Advocaat mit Dritten anwendbar.
1.3. Alle Klauseln dieser Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für Hamann Advocaat, sondern auch für
die Geschäftsführer und alle sonstigen Personen, die direkt oder indirekt für Hamann Advocaat tätig
sind oder waren bzw. alle [Rechts-) Personen für deren Handeln oder Unterlassung Hamann Advocaat haftbar sein könnte.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem für eventuelle ergänzende oder folgende Aufträge.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf Niederländisch und in verschiedenen anderen
Sprachen zur Verfügung. Bei Uneinigkeit ist der niederländische Text bindend.
1.6. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Artikel 2 Ausführung eines Auftrages
2.1. Alle Mandate werden ausschließlich von Hamann Advocaat akzeptiert und ausgeführt. Dies gilt
auch, wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten
Person ausgeführt wird. Anwendung der §§ 7:404 BW [Bearbeitung durch eine bestimmte Person] und
7:407 Abs. 2 [Solidarhaftung] wird hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anwälte und Juristen von
Hamann Advocaat üben ihre Tätigkeiten entsprechend den Verhaltensregeln der niederländischen
Anwaltskammer aus, auf die sich Hamann Advocaat u.a. berufen kann.
2.2. Für alle Leistungen und Tätigkeiten von Hamann Advocaat gilt, dass es sich dabei um
Anstrengungsverpflichtungen handelt was bedeutet, dass Hamann Advocaat für diese
Dienstleistungen kein Ergebnis garantieren kann.
2.3. Im Prinzip wird der eventuelle Zeitaufwand in einem konkreten Fall beziehungsweise die eventuelle Höhe
des Honorars oder Kosten Dritter weder veranschlagt noch geschätzt. Sollte dies dennoch der Fall sein, dann
ausschließlich unverbindlich und lediglich, um dem Mandanten die Möglichkeit zu geben, die Vor- und
Nachteile einer Sache abzuwägen.
2.4. Hamann Advocaat ist berechtigt, in der Kanzlei tätige Personen mit der Durchführung eines ihr
erteilten Mandats und unter ihrer Verantwortlichkeit zu beauftragen und gegebenenfalls nicht in der
Kanzlei tätige Dritte einzuschalten. Hamann Advocaat wird bei der Auswahl dieser Dritt Auftragnehmer
die notwendige Sorgfalt in Acht nehmen. Hamann Advocaat haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse einer derartigen dritten Partei bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten. Hamann Advocaat ist berechtigt, eine Haftungsbeschränkung, die sich eine solche dritte Partei eventuell ausbedingt hat, im Namen der Mandantschaft zu akzeptieren.
2.5. Soweit für die Ausführung eines Auftrages nicht in der Kanzlei Hamann Advocaat tätige Dritte
eingeschaltet werden, wird [ausgenommen die Unterstützung eines Prozess Vertreters, eines
Gerichtsvollziehers oder ein, im Ausland ansässiger Anwalt] nach Möglichkeit und Billigkeit zuvor mit dem
Mandanten diesbezüglich Rücksprache gehalten.
Artikel 3 Haftung
3.1. Jegliche Haftung von Hamann Advocaat für ausgeführte oder noch auszuführende Leistungen
hinsichtlich eines Hamann Advocaat erteilten Auftrages, beschränkt sich auf den Betrag, den ihre
Berufshaftpflichtversicherung jeweils deckt zuzüglich der, bei der Versicherung geltenden Selbstbeteiligung.
3.2. Falls, aus welchem Grund auch immer, die Versicherung gemäß Absatz 1 dieses Paragrafen nicht leistet,
beschränkt sich jede Haftung auf den Betrag, den die Kanzlei für die jeweils erbrachte Leistung in dem
betreffenden Jahr in Rechnung gestellt hat, und zwar exklusiv Auslagen und Mehrwertsteuer.
3.3. Abgesehen im Falle vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns seitens Hamann Advocaat, befreit die
Mandantschaft Hamann Advocaat von jeglichen Ansprüchen und Rechtsforderungen Dritter gegen
Hamann Advocaat und die sich direkt oder indirekt auf die Tätigkeiten oder Dienstleistungen von
Hamann Advocaat für die Mandantschaft ergeben.
3.4. Jede Haftung für Versäumnisse der unter 2.5 genannten Dritten ist ausgeschlossen. Der Mandant erteilt
Hamann Advocaat die Vollmacht, eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter zu akzeptieren.
Artikel 4 Honorar und Bezahlung
4.1. Es sei denn es wäre Anderweitiges vereinbart und unberührt von den Bestimmungen des Artikels 4.4, wird
eine Sache zum dann geltenden Stundentarif abgerechnet. Die Tarife der Anwälte hängen von deren
Erfahrung und speziellen Fachkenntnissen ab. Inflationsbedingt bzw. aufgrund besonderer Umstände
können die Stundensätze in regelmäßigen Abständen angepasst werden.
4.2. Die geltenden Stundensätze können besonderen Umständen einer Sache, wie beispielsweise Streitwert,
spezielle Fachkenntnisse und Eilbedürftigkeit, angepasst werden.
4.3. Abgesehen von dem Honorar, steuerpflichtige Auslagen [u.a. Gerichtsvollzieherkosten] und steuerfreie Auslagen [u.a. Gerichtsgebühren] sowie die Mehrwertsteuer über das Honorar.
4.4. Die Begleichung der Honorarabrechnungen hat innerhalb von 30 Tagen nach Ausgang zu erfolgen. Ausgleich
der Rechnung bedeutet das Einvernehmen mit den entsprechenden Tätigkeiten. Hamann Advocaat ist berechtigt, dem Mandanten jederzeit einen Vorschuss in Rechnung zu stellen, beziehungsweise eine Sicherheitsleistung für die Begleichung der voraussichtlich noch anfallenden Rechnungen für Honorar oder Kosten zu verlangen. Vorbehaltlich des Gegenbeweises gilt die Zeiterfassung als Beweis der, für eine Sache aufgewandten Zeit.
4.5. Hamann Advocaat ist berechtigt, bei Überschreiten der Zahlungsfrist 1% Verzugszinsen pro Monat bzw. Teil des Monats zu berechnen. Darüber hinaus ist Hamann Advocaat berechtigt, bei Zahlungsverzug zusätzlich die außergerichtlichen Kosten sowie die auf die Eintreibung verwendete Zeit dem Mandanten in Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Kosten werden gemäß des Tarifs der niederländischen Anwaltskammer in Rechnung gestellt. Hamann Advocaat behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug [dies gilt auch für Vorschussrechnungen] die Tätigkeiten so lange aufzuschieben, bis tatsächlich der gesamte Rechnungsbetrag beglichen wurde.
Artikel 5 Registrierung, Geheimhaltung und ICT
5.1. Personalien von Mandanten werden in einen Datenbestand eingegeben. Diese Daten werden lediglich zur
Ausführung der mit den Mandanten geschlossenen Verträge verwendet. Auf erste Anfrage werden die, von
Hamann Advocaat registrierten Daten dem betreffenden Mandanten zur Verfügung gestellt,
korrigiert oder gelöscht. Die Daten werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt.
5.2. Aufgrund des Datenschutzgesetzes ist die berufsmäßige Nutzung der Daten von Mandanten erlaubt.
Darüber hinaus werden bei neuen Sachen Daten der Mandanten genutzt, und zwar zur Kontrolle eventuell
entgegengesetzter Belange. Zudem wird sich im Rahmen einer externen Überprüfung ein Auditor eine
Anzahl von lediglich formellen Daten einer Sache ansehen. Solches selbstverständlich unter strikter
Geheimhaltung.
5.3. Hamann Advocaat behält sich das Recht vor, mit Mandanten und Dritten auch mit Hilfe von
Kommunikationsmitteln wie beispielsweise Internet, E-Mail, Fax und Mobiltelefon zu kommunizieren. Der
Mandant erklärt sich mit dieser elektronischen Kommunikation einverstanden und ist sich dessen bewusst,
dass trotz aller, von Hamann Advocaat getroffenen Sicherheitsmaßnahmen keine absolute
Sicherheit gegen unbefugte Einsichtnahme gegeben werden kann.
Artikel 6 Konflikt- und Schlichtungsregelung
Hamann Advocaat beteiligt sich an der 'Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur' [Konflikt und Schlichtungsverordnung der Anwaltschaft]. Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften tritt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung in Kraft. Die kanzleiinternen Beschwerdevorschriften liegen zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus und werden auf erste Anfrage zur Verfügung gestellt. Gelingt es Hamann Advocaat nicht, eventuelle Reklamationen eines Mandanten über die Dienstleistungen intern zu klären, dann kann der Mandant seine Beschwerden dem Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft vorlegen, dessen Verordnung in der Kanzlei zur Einsichtnahme ausliegt und auf erste Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Artikel 7 Rechtsverhältnis
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Hamann Advocaat und dem Mandanten und anderen Dritten ist
niederländisches Recht anwendbar. Wenn nicht die 'Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur' anwendbar ist, ist für alle Verhältnisse das Gericht in Den Haag zuständig.